Corporate Governance
bei Rosenbauer
 
Vergütungsbericht des Vorstandes
 

Ein wichtiges Element des Vergütungssystems ist die variable Komponente, die den Unternehmenserfolg in hohem Maße berücksichtigt. Das Verhältnis der fixen zu den erfolgsabhängigen Bestandteilen (ohne Berücksichtigung der Abfertigungszahlungen) der Gesamtbezüge des Vorstandes betrug in der Berichtsperiode 38 % zu 62 %.

Die Bezüge der Mitglieder des Vorstandes sind in den Erläuternden Angaben auf Seite 113 des Geschäftsberichtes 2011 angeführt.

Die Tantieme des Vorstandes wird als Prozentsatz des Konzernergebnisses ermittelt, ausgehend von der Gewinn- und Verlustrechnung vor Ertragsteuern und dem anderen Gesellschaftern zustehenden Anteil am Ergebnis. Mit steigendem Konzernergebnis wird der Prozentsatz stufenweise reduziert. Die Abfertigungsregelungen orientieren sich an den gesetzlichen Vorgaben. Nach Beendigung des Dienstverhältnisses erwachsen dem Unternehmen aus dem Titel der betrieblichen Altersversorgung sowie etwaiger Anwartschaften der Vorstandsmitglieder keine zukünftigen Lasten.

Der neue Vertrag von Dr. Dieter Siegel als Vorsitzender des Vorstandes ist gemäß Regel 27 an nachhaltige und langfristige Leistungskriterien geknüpft und umfasst zur Ermittlung des variablen Bezuges einen zweijährigen Bemessungszeitraum. Dabei werden nur finanziell messbare Kriterien herangezogen, auf die Berücksichtigung nicht-finanzieller Kriterien wurde verzichtet, da diese nicht objektiv messbar sind. Da der Prozentsatz zur Berechnung des variablen Bezuges mit zunehmender Höhe des Konzernergebnisses stufenweise reduziert wird, erübrigt sich eine betragliche oder als Prozentsatz der fixen Vergütungsteile festgelegte Höchstgrenze.

Aufgrund der langfristig und nachhaltig ausgerichteten Besetzung des Vorstandes wird auf eine vertragliche Rückforderung variabler Vergütungskomponenten verzichtet. Die Umstände für das Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds sowie die wirtschaftlichen Lage des Unternehmens werden gegebenenfalls zum Zeitpunkt der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit berücksichtigt. Auf eine diesbezügliche Festlegung im Vorstandsvertrag wurde verzichtet. Bei vorzeitiger Beendigung ohne wichtigen Grund kommt es durch die Abfindungszahlung zu keiner Überschreitung von zwei Jahresgesamtvergütungen.

Ein Stock Option Programm ist weder für Mitglieder des Vorstandes noch für Führungskräfte eingerichtet. Es besteht eine D&O-Versicherung (Directors&Officers-Versicherung) für den Konzern, deren Kosten von der Rosenbauer International AG getragen werden.

 
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